Sachkunde Niedersachsen
Sachkunde nach dem NHundG, wer braucht das und was ist das?
Niedersachsen schreibt seit 2013 im Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) neben einer Pflichtversicherung für Hundehalter und einer Chippflicht (Kennzeichnung) und einer Meldepflicht zum zentralen Hunderegister, einen verpflichtenden Sachkundenachweis in Theorie und Praxis für Neuhundebesitzer vor. Als Neuhundebesitzer gilt, wer in den 10 Jahren davor nicht mindestens 2 Jahre am Stück einen Hund gehalten hat.
Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Ausgestaltung der Sachkundeprüfung auf den Tierhalter und seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund gelegt. So fordert das neue Gesetz in § 3 von jeder Person, die einen Hund hält, den Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde durch den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen Sachkundeprüfung, die (idealerweise) vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren ist und einer praktischen Sachkundeprüfung, die im ersten Jahr der Hundehaltung erfolgen muss.
Abnahme der Sachkunde in Theorie und Praxis, Vorbereitung
Als durch die Tierärztekammer zertifizierte Trainerin bin ich berechtigt, diesen Sachkundenachweis sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis abzunehmen. Sie können hierzu fernmündlich oder via Mail einen Termin vereinbaren. Sollten Sie bzgl. Ihres Ausbildungsstands verunsichert sein, vereinbare ich mit Ihnen und Ihrem Vierbeiner gerne eine Einzelstunde, um Ihren Ausbildungsstand als Mensch-Hund-.Team einzuschätzen und Sie auf mögliche Defizite hinzuweisen.