Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich kann jede Person an Veranstaltungen, Seminaren, Workshops teilnehmen. Eine Teilnahme ist mit und ohne Hund möglich. Sollten für die Zulassung zu einem Lehrgang besondere Voraussetzungen zu erfüllen sein, sind diese vom Teilnehmer/der Teilnehmerin nachzuweisen.
Die Teilnahme am Einzelunterricht hängt von der vorherigen Buchung der Erstberatung ab.
2. Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung oder die Anmeldung per E-mail verpflichtet sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin, am Seminar, Workshop etc. teilzunehmen und die fälligen Gebühren fristgerecht zu bezahlen. Telefonische Anmeldungen zu Seminaren und Workshops etc. werden durch die schriftliche Bestätigung des/der TeilnehmerIn wirksam. Die Berücksichtigung der TeilnehmerInnen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Diese wird schriftlich oder per E-mail bestätigt.
Fernmündlich gebuchte Beratungs- und Einzelstunden werden lediglich fernmündlich bestätigt.
Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder dem Datenblatt/Beratungsauftrag erkennt der/die TeilnehmerIn bzw. zu Beratende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.
3. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die für die Teilnahme anfallenden Gebühren sind den Ausschreibungen, dem Beratungsvertrag bzw. dem Internetauftritt zu entnehmen. Bei Seminaren, Workshops etc. sind die Gebühren spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu entrichten. Bei Nichtzahlung des Betrages ist der/die TeilnehmerIn von der Teilnahme ausgeschlossen, was allerdings keine Auswirkungen auf den Bestand der Zahlungspflicht hat.
Die Gebühren für die Beratungseinheit bzw. für Einzelstunden werden mit der jeweiligen Stunde fällig und sind vor Ort zu entrichten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart (mündlich oder schriftlich).
4. Durchführung der Veranstaltung
Die Durchführung einer Veranstaltung (Seminar, Workshop, Kursus etc.) sowie Beginn und Ort sind an eine MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Bei Unterschreitung dieser Zahl kann der Anlass abgesagt werden oder aber zeitlich oder örtlich verschoben werden. Bei einer vollständigen Absage werden bereits entrichtete Gebühren voll erstattet.
5. Absage / Rücktritt / Kündigung bei Seminaren /Workshops / Trailtagen
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Seminar, Workshop, Trailtag oder ähnlichem kann bis 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich widerrufen werden. Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb der Frist von 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktrittsrecht des/der TeilnehmerIn ausgeschlossen. Bei nicht rechtzeitigem oder nicht schriftlich erfolgtem Widerruf werden bereits geleistete Gebühren einbehalten und der Gesamtbetrag wird fällig. Nimmt ein/e TeilnehmerIn an einer Veranstaltung ohne rechtzeitige Abmeldung nicht teil oder bricht vorzeitig ab, entfällt eine Rückzahlungspflicht bzgl. bereits geleisteter Gebühren. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Grundsätzlich wird für jede Annulation eine Bearbeitungsgebühr von 30,- EUR erhoben.
5 a. Absage einer Beratungseinheit / von Einzeltraining
Gebuchte Beratungseinheiten und Einzelstunden müssen spätestens 36 Stunden vor Beginn der Einheit abgesagt werden, andernfalls werden 50 % der Gebühren je ausgefallene bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Stunde per Rechnung erhoben. Erfolgt die Absage weniger als 12 Stunden vor dem Termin, wird die gesamte Gebühr fällig.
5 b. Absage eines gebuchten Trailtermins Hundeschule
Gebuchte Mantrailingtermine müssen spätestens 36 Stunden vor Beginn der Einheit via Email an mantrailingteamconcept@hundeartige-hannover.de und parallel via Handy an den jeweiligen Trainer abgesagt werden, andernfalls werden die Gebühren in jedem Fall erhoben.
6. Pflichten des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Unterrichtsräume, technischen Mittel und Gerätschaften etc. angemessen zu behandeln und haftet für die durch evtl. Schäden und erforderlich werdende Reparaturen angefallenen Kosten.
Die TeilnehmerInnen und auch die mitgebrachten Hunde dürfen das Seminar oder den Workshop nicht über Gebühr stören. Bei Störungen durch die Hunde müssen diese im Fahrzeug etc. warten.
7. Ausschluss
TeilnehmerInnen, die die jeweiligen Gebühren nicht entrichtet haben oder die Veranstaltung nachhaltig stören, können durch die Veranstalterin ausgeschlossen werden. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
8. Haftung
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums einer/eines TeilnehmerIn/s am Veranstaltungsort wird eine Haftung jenseits von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin ausgeschlossen.